GESUNDHEITS- UND KRANKENPFLEGE
GRUNDPFLEGE
Unser Fachpflegebereich besteht über 30 Jahre und hat sich aus den Anfängen der Gemeindepflege entwickelt. Bei der Grundpflege unterscheidet man so genannte Leistungskomplexe (siehe Gebührenordnung), die im Pflegeversicherungsgesetz genau definiert sind, wie z. B. große und kleine Morgen- und/oder Abendtoilette, Betten und Lagern, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme.
BEHANDLUNGSPFLEGE
Verbände, Injektionen, Stomabehandlung, Medikamentengabe, Blutzuckerkontrolle, usw. Speziell auch Portversorgung, Infusionsgabe, parenterale Ernährung, etc.
HAUSWIRTSCHAFTLICHE VERSORGUNG
Zubereitung der Mahlzeiten, Einkaufen, Reinigung der Wohnung usw.
FAMILIENPFLEGE
Bei Krankheit eines Elternteils: Pflege und Betreuung von Säuglingen und Kindern bis zum 12. Lebensjahr mit Weiterführung des Haushalts.
VERHINDERUNGSPFLEGE
Bei Ausfall der Pflegeperson oder auch stundenweise über das ganze Jahr verteilt.
PFLEGEEINSÄTZE NACH §37 SGB XI
Gesetzlich vorgeschriebene Beratungseinsätze bei Pflegegeldempfängern.
SCHULUNG FÜR PFLEGENDE ANGEHÖRIGE
Zuhause bei den Pflegebedürftigen oder als Kursangebot in der Sozialstation.
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